Die CANTAVIT Projekt GmbH, nachfolgend „CANTAVIT“ genannt, betreibt die Eventlocation Backschaft und tritt zugleich als Veranstalterin der Veranstaltungen auf. Die Backschaft ist ein Schiff und liegt am Mainufer/Mainstraße, 63067 Offenbach am Main. Mit dem Erwerb einer verbindlichen Platzbuchung bzw. eines virtuellen Tickets, nachfolgend einheitlich als „Buchungen“ bezeichnet, oder eines Gutscheins kommt der Vertrag ausschließlich zwischen dem Kunden und CANTAVIT zustande.
I Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Erwerb und die Nutzung sämtlicher Buchungen und Gutscheine über den Online-Shop der Eventlocation Backschaft durch Verbraucher im Sinne des § 13 BGB und Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, nachfolgend einheitlich als „Kunde“ bezeichnet.
1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn CANTAVIT ihre Leistungen vorbehaltlos erbringt, obwohl ihr entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden bekannt sind.
1.3 Gegenüber Unternehmern gilt: Verwendet der Unternehmer entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen, wird deren Geltung widersprochen; sie werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn CANTAVIT dem ausdrücklich zugestimmt hat.
II Vertragsgegenstand, Tickets, Gutscheine, Hausordnung
2.1 Gegenstand der Buchungen ist der Besuch der jeweiligen Veranstaltung an einem festgesetzten Termin. CANTAVIT ist Veranstalterin der Veranstaltungen.
2.2 Buchungen sind übertragbar. Ein Mindestalter für den Zutritt besteht nicht. Die maximalen Kapazitäten des Schiffes dürfen nicht überschritten werden; bei Überschreitung kann CANTAVIT weiteren Personen den Zugang verweigern.
2.3 Gutscheine werden als E-Mail-Gutschein an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse übermittelt und können über den Online-Shop eingelöst werden.
2.4 Der Kunde hat die Hausordnung der Backschaft einzuhalten. Insbesondere sind untersagt:
III Vertragsschluss
Mit Einstellung der Buchungen und Gutscheine in den Online-Shop gibt CANTAVIT ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss über diese Gegenstände ab. Der Kunde kann die Buchungen und Gutscheine zunächst unverbindlich in den Warenkorb legen und die Eingaben vor Absenden der verbindlichen Bestellung jederzeit überprüfen und korrigieren, indem die hierfür im Bestellablauf vorgesehenen und erläuterten Korrekturhilfen genutzt werden. Mit Anklicken des Buttons „Jetzt zahlungspflichtig buchen“ nimmt der Kunde das Angebot an; der Vertrag kommt unmittelbar mit Anklicken dieses Buttons zustande. Unmittelbar danach erhält der Kunde eine Bestätigung per E-Mail.
IV Vertragssprache, Vertragstextspeicherung
Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist Deutsch. CANTAVIT speichert den Vertragstext und sendet dem Kunden die Buchungs- bzw. Bestelldaten und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Textform zu.
V Preise und Zahlungsmodalitäten
Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung im Online-Shop angegebenen Preise. Bei den ausgewiesenen Preisen handelt es sich um Gesamtpreise einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Im Online-Shop stehen grundsätzlich die nachfolgend aufgeführten Zahlungsarten zur Verfügung.
Kreditkarte
Im Bestellprozess gibt der Kunde seine Kreditkartendaten an. Die Karte wird unmittelbar nach Abgabe der Bestellung belastet.
PayPal, PayPal Express
Zur Zahlung über den Zahlungsdienstleister PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A, 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg („PayPal“) muss der Kunde bei PayPal registriert sein, sich mit seinen Zugangsdaten legitimieren und die Zahlungsanweisung bestätigen. Die Zahlungstransaktion wird durch PayPal unmittelbar nach Abgabe der Bestellung durchgeführt. Weitere Hinweise erhält der Kunde im Bestellvorgang.
PayPal kann registrierten und nach eigenen Kriterien ausgewählten PayPal-Kunden weitere Zahlungsmodalitäten im Kundenkonto anbieten. Auf das Anbieten dieser Modalitäten hat CANTAVIT keinen Einfluss; weitere individuell angebotene Zahlungsmodalitäten betreffen das Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und PayPal. Weitere Informationen hierzu finden sich im jeweiligen PayPal-Konto.
Google Pay
Zur Zahlung über den Zahlungsdienstleister Google Ireland Ltd., Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland („Google“) muss der Kunde bei Google registriert sein, die Funktion Google Pay aktiviert haben, sich mit seinen Zugangsdaten legitimieren und die Zahlungsanweisung bestätigen. Die Zahlungstransaktion wird unmittelbar nach Abgabe der Bestellung durchgeführt. Weitere Hinweise erhält der Kunde im Bestellvorgang.
Apple Pay
Zur Zahlung über den Zahlungsdienstleister Apple Inc., One Apple Park Way, Cupertino, CA 95014, USA („Apple“) muss der Kunde den Browser „Safari“ nutzen, bei Apple registriert sein, die Funktion Apple Pay aktiviert haben, sich mit seinen Zugangsdaten legitimieren und die Zahlungsanweisung bestätigen. Die Zahlungstransaktion wird unmittelbar nach Abgabe der Bestellung durchgeführt. Weitere Hinweise erhält der Kunde im Bestellvorgang.
VI Widerrufsrecht
6.1 Bei Buchungen für Veranstaltungen mit festgesetztem Termin besteht kein Widerrufsrecht. Es handelt sich um Verträge über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, die für die Erbringung einen spezifischen Termin vorsehen (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB). Jede Buchung ist unmittelbar mit Vertragsschluss bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der gebuchten Plätze.
6.2 Bei Gutscheinen besteht ein Widerrufsrecht von vierzehn Tagen. Gutscheine sind keine Verträge über Leistungen zu einem festgesetzten Termin im Sinne des § 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung in Anlage 1; das Muster-Widerrufsformular in Anlage 2 steht dem Kunden zur Verfügung.
6.3 Eine Stornierung oder Umbuchung von Buchungen nach Vertragsschluss ist ausgeschlossen, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.
VII Absage oder Verschiebung von Veranstaltungen
7.1 Muss CANTAVIT eine Veranstaltung absagen oder verschieben, informiert sie den Kunden unverzüglich per E-Mail.
7.2 Der Kunde hat die Wahl zwischen der Umwandlung des gezahlten Betrags in einen Gutschein über den vollen Betrag und der Erstattung des gezahlten Betrags in Höhe von 100 %. Die Wahl ist CANTAVIT innerhalb von vierzehn Tagen nach Zugang der Information mitzuteilen. Die Rückzahlung erfolgt unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen nach Eingang der Wahl des Kunden, und zwar unter Rückgriff auf dasselbe Zahlungsmittel, das der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat.
VIII Mängelhaftung
Es gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht. Kundendienst: Der Kunde erreicht den Kundendienst für Fragen, Reklamationen und Beanstandungen per E-Mail unter ah**@************ft.de.
IX Haftung
Für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch CANTAVIT, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, haftet CANTAVIT stets unbeschränkt:
Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten), durch leichte Fahrlässigkeit von CANTAVIT, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen ist die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Im Übrigen sind Ansprüche auf Schadensersatz ausgeschlossen.
X Datenschutz
CANTAVIT verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich zur Abwicklung der Buchung und unter Einhaltung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Nähere Informationen finden sich in der Datenschutzerklärung auf der Website.
XI Streitbeilegung
CANTAVIT ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
XII Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel
12.1 Es gilt deutsches Recht. Gegenüber Unternehmern gilt dies unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
12.2 Gegenüber Kaufleuten im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist ausschließlicher Gerichtsstand Offenbach am Main. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
12.3 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages sollen aus Beweisgründen schriftlich erfolgen. Erfüllungs- und Zahlungsort ist Offenbach am Main.
12.4 Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt.
Widerrufsrecht
Der Kunde hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag über die Ausstellung eines Gutscheins zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde die CANTAVIT Projekt GmbH, Eugen-Kaiser-Straße 16, 61137 Schöneck, mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail an ah**@************ft.de) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Dafür kann der Kunde das Muster-Widerrufsformular in Anlage 2 verwenden; dies ist jedoch nicht vorgeschrieben.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet wird.
Widerrufsfolgen
Wenn der Kunde diesen Vertrag widerruft, hat CANTAVIT dem Kunden alle Zahlungen, die CANTAVIT von dem Kunden erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags bei CANTAVIT eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet CANTAVIT dasselbe Zahlungsmittel, das der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Kunden wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Kunden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Verlangt der Kunde, dass die Ausstellung und Übermittlung des Gutscheins vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, so hat der Kunde CANTAVIT einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde CANTAVIT von der Ausübung des Widerrufsrechts Kenntnis gibt, bereits erbrachten Leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Leistungen entspricht. Hat der Kunde den Gutschein bis zu diesem Zeitpunkt ganz oder teilweise eingelöst, entspricht der angemessene Betrag dem Wert des eingelösten Teils des Gutscheins.
(Wenn der Vertrag widerrufen werden soll, dann ist dieses Formular auszufüllen und zurückzusenden.)
– An die CANTAVIT Projekt GmbH, Eugen-Kaiser-Straße 16, 61137 Schöneck, E-Mail: ah**@************ft.de:
– Hiermit widerrufe(n) ich/wir () den von mir/uns () abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren ()/die Erbringung der folgenden Dienstleistung ()
– Bestellt am ()/erhalten am ()
– Name des/der Verbraucher(s)
– Anschrift des/der Verbraucher(s)
– Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
– Datum
(*) Unzutreffendes streichen.
I Geltungsbereich
1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen der CANTAVIT Projekt GmbH, nachfolgend CANTAVIT genannt, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart worden ist.
1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn CANTAVIT ihre Leistungen vorbehaltlos erbringt, obwohl ihr entgegenstehende oder abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen der Vertragspartei bekannt sind.
1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen der Vertragspartei gelten nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
II Angebot, Vertrag
2.1 Die Angebote von CANTAVIT sind freibleibend, es sei denn es ist eine Annahmefrist genannt worden.
2.2 Ist in einem Angebot eine Annahmefrist genannt, ist CANTAVIT nur daran gebunden, wenn die Annahme innerhalb dieser Frist schriftlich und ohne von der Vertragspartei vorgenommene Änderungen erfolgt.
2.3 Nimmt die Vertragspartei das Angebot von CANTAVIT nur unter Änderungen an, kommt ein Vertrag nur zustande, wenn CANTAVIT diese geänderte Annahme schriftlich bestätigt.
III Abtretung, Leistungserbringung, Schutzrechte, Bild- und Tonaufnahmen
3.1 Die Vertragspartei darf ihre Ansprüche aus dem mit CANTAVIT abgeschlossenen Vertrag nur abtreten, wenn CANTAVIT vorher schriftlich ihre Zustimmung erteilt hat.
3.2 Falls eine Ausführung des Vertrages dies erforderlich macht, ist CANTAVIT berechtigt, vertraglich geschuldete Leistungen auch durch Dritte erbringen zu lassen.
3.3 Planungen, Entwürfe, Zeichnungen und Konzeptbeschreibungen von CANTAVIT bleiben mit allen Rechten im Eigentum von CANTAVIT, auch wenn sie der Vertragspartei ausgehändigt wurden.
3.4 CANTAVIT ist berechtigt, bei der Veranstaltung Bild- und Tonaufnahmen zu erstellen und zu Zwecken der Öffentlichkeitsarbeit zu nutzen, sofern die Vertragspartei dem nicht vor der Veranstaltung schriftlich widerspricht. Auf Wunsch der Vertragspartei unterlässt CANTAVIT die Nutzung einzelner Aufnahmen.
IV Mietzins, Zahlung, Zurückbehaltung, Aufrechnung
4.1 Der zwischen CANTAVIT und der Vertragspartei abgeschlossene Vertrag enthält einen Gesamtmietzins. Dieser basiert auf den von der Vertragspartei erteilten Informationen über die Dauer der Veranstaltung, die Anzahl der zu erwartenden Gäste und dem Inhalt der Veranstaltung. Alle Preisangaben verstehen sich in Euro einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4.2 Liegen zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung mehr als sechs Monate und erhöht sich der von CANTAVIT allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, kann CANTAVIT den vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10 %, anheben.
4.3 Mit Unterschrift des Angebots wird eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Gesamtmietzins gemäß unterschriebenem Angebot fällig. Rechnungen von CANTAVIT sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu zahlen, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist.
4.4 Zahlt die Vertragspartei die Anzahlung oder eine Rechnung nicht innerhalb des Zahlungsziels, ist CANTAVIT berechtigt, die Durchführung der Veranstaltung zu verweigern und den reservierten Termin neu zu vergeben.
4.5 Bei Zahlungsverzug kann CANTAVIT Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz verlangen, sofern die Vertragspartei Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist. Sofern die Vertragspartei Kaufmann ist, beträgt der Verzugszinssatz 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
4.6 Die Vertragspartei darf ein Zurückbehaltungsrecht nur wegen unbestrittener, anerkannter oder rechtskräftig festgestellter Forderungen ausüben.
4.7 Die Vertragspartei darf nur mit unbestrittenen, anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
V Änderung der Zahl der Teilnehmer
5.1 Die Vertragspartei darf, die im unterschriebenen Angebot genannte Gästezahl bis spätestens vierzehn Tage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich um höchstens 5 % nach unten korrigieren. Dies bedarf der schriftlichen Zustimmung von CANTAVIT. Der zu zahlende Mietzins ist entsprechend anzupassen. Ohne diese Zustimmung erfolgt die Abrechnung auf Grundlage der vereinbarten Gästezahl.
5.2 Erscheinen mehr Gäste als von der Vertragspartei gemeldet, ist diese zur Zahlung einer angemessen höheren Vergütung (Verpflegung, Getränkepauschale und ggf. Personalkosten) verpflichtet. Die Vertragspartei hat CANTAVIT eine Erhöhung der Gästezahl unverzüglich schriftlich mitzuteilen, sobald sie davon Kenntnis erlangt.
5.3 Die maximale Kapazität beträgt 65 Personen einschließlich Dienstleistern und Kindern (die vorab kommunizierten Kinderregeln sind zu beachten); davon dürfen höchstens 7 Kinder unter 12 Jahren sein. Wird diese Kapazität überschritten, ist CANTAVIT berechtigt, weiteren Personen den Zugang zu verweigern.
VI Stornierung
6.1 Möchte die Vertragspartei die Veranstaltung stornieren, muss sie CANTAVIT schriftlich um Vertragsaufhebung bitten und zugleich die vereinbarte Stornierungsgebühr zahlen. Die Stornierung wird erst mit Zahlung dieser Gebühr wirksam. Die Höhe der Stornierungsgebühr richtet sich nach dem Zeitraum zwischen Eingang der Stornierung und Veranstaltungsbeginn.
6.2 Es gelten folgende Stornierungsgebühren unter Anrechnung bereits erhaltener Zahlungen:
Bei Stornierung mehr als 12 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 10 % der vereinbarten Gesamtvergütung gemäß unterschriebenem Angebot;
bei Stornierung mehr als 8 bis 12 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 50 % der vereinbarten Gesamtvergütung gemäß unterschriebenem Angebot;
bei Stornierung mehr als 4 bis 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 75 % der vereinbarten Gesamtvergütung gemäß unterschriebenem Angebot;
bei Stornierung mehr als 5 Tage bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 90 % der vereinbarten Gesamtvergütung gemäß unterschriebenem Angebot.
Eine Stornierung innerhalb der letzten 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn gilt als Nichterscheinen und verpflichtet zur Zahlung von 100 % der vereinbarten Gesamtvergütung gemäß unterschriebenem Angebot.
VII Höhere Gewalt und/oder außergewöhnliche Ereignisse oder Umstände
7.1 Ist CANTAVIT aufgrund höherer Gewalt und/oder anderer außergewöhnlicher Ereignisse oder Umstände (einschließlich aber nicht begrenzt auf Hochwasser, Naturkatastrophen, Umweltkatastrophen, Dürre, andere außergewöhnliche Wetterbedingungen, Epidemien, Pandemien, Quarantänemaßnahmen, behördliche Anordnung zur Schließung von Betrieben, Schließung von Grenzen, Abriegelung von geographischen Gebieten, Lebensmittelknappheit oder –rationierung, Verkehrsbedingungen, Streiks oder Aussperrungen und ungeachtet ob es die Höhere Gewalt und/oder die anderen außergewöhnlichen Ereignisse oder Umstände zum Zeitpunkt der Buchung vorhersehbar waren) daran gehindert oder wesentlich beeinträchtigt, ihre Verpflichtungen aus diesem Vertrag zu erfüllen, sind sowohl CANTAVIT als auch die Vertragspartei berechtigt, den Vertrag zu kündigen. In diesem Fall haften weder CANTAVIT noch die Vertragspartei für die Nichterfüllung des Vertrages. CANTAVIT ist zudem berechtigt, von der Vertragspartei Ersatz aller im Zusammenhang mit der Kündigung angefallenen Kosten zu verlangen, mindestens jedoch 10 % des Angebotspreises laut Angebot.
7.2 Im Falle höherer Gewalt und/oder anderer außergewöhnlicher Ereignisse oder Umstände gemäß Ziffer 7.1 ermöglicht CANTAVIT der Vertragspartei, die Personenanzahl kostenfrei zu reduzieren.
7.3 Ist CANTAVIT aufgrund höherer Gewalt und/oder anderer außergewöhnlicher Ereignisse oder Umstände gemäß Ziffer 7.1 daran gehindert, seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag zu erfüllen, kann die Vertragspartei den angezahlten Betrag in einen Gutschein umwandeln lassen. Der Vertrag kann dann zu einem späteren, von der Vertragspartei gewählten Zeitpunkt durchgeführt werden. Ein Rückzahlungsanspruch entsteht erst bei Stornierung des Vertrags.
7.4 Ist CANTAVIT aufgrund höherer Gewalt und/oder anderer außergewöhnlicher Ereignisse oder Umstände (beispielsweise technische Probleme jeglicher Art wie Ruder-, Schiffsmotor- oder Pumpenprobleme, Hochwasser mit einem Wasserstand von mehr als 2,70 m über Pegelnullpunkt Osthafen, Nebel, Schneetreiben, Sichtbehinderungen unter 1 km, zu starke Strömungen, gefrorene Taue, Unwetter, Tornados, Naturkatastrophen, Umweltkatastrophen, Dürre oder andere außergewöhnliche Wetterbedingungen) daran gehindert, den Vertragsbestandteil Schiffsfahrt zu erfüllen, hat die Vertragspartei keinen Anspruch auf Erstattung der Kosten für die Schiffsfahrt. Die Vertragspartei hat nur dann Anspruch darauf, die Schiffsfahrt nicht zu bezahlen, wenn die Nichtdurchführung der Schiffsfahrt spätestens 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn feststeht. Über die Durchführung der Schiffsfahrt entscheiden allein die Sicherheitsbeauftragten (Kapitän/Matrosen). Diese Entscheidung kann sich bei Eintritt eines der genannten Ereignisse auch kurzfristig bis zur Abfahrt ändern.
VIII. Ergänzende Leistungen von Dritten
8.1 Zur Durchführung der Veranstaltung können Dritte, z. B. Dekorateure, Unterhaltungskünstler oder DJs, hinzugezogen werden. Die Vertragspartei darf diese Dritten nur im eigenen Namen engagieren.
8.2 CANTAVIT haftet nicht für Schäden, die durch das Nichterscheinen oder Nichtauftreten Dritter entstehen.
8.3 Sofern nicht anders vereinbart, ist CANTAVIT berechtigt, der Vertragspartei für die Verpflegung Dritter (Essen und Trinken) 35,00 Euro pro Person und Tag einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu berechnen.
8.4 Bei Installationen von technischen Aufbauten und Anlagen durch Dritte kann CANTAVIT verlangen, dass diese vom TÜV abgenommen werden und dass die Vertragspartei unverzüglich und unaufgefordert das technische Prüfzeugnis vorlegt.
8.5 Die Vertragspartei tritt gegenüber Dritten als alleinige Veranstalterin der in den Mieträumen durchgeführten Veranstaltung auf.
Die Vertragspartei ist verpflichtet, sämtliche im Zusammenhang mit der Veranstaltung anfallenden Gebühren und Abgaben eigenständig und fristgerecht anzumelden und zu entrichten. Dies gilt insbesondere für Vergütungen gegenüber der GEMA für die Nutzung urheberrechtlich geschützter Musikwerke.
Die GEMA-Pflicht der Vertragspartei umfasst ausdrücklich alle Formen der Musiknutzung im Rahmen der Veranstaltung, insbesondere:
Ausgenommen ist die von CANTAVIT bereitgestellte Hintergrundmusik, z. B. in allgemeinen Bereichen oder während der regulären Bewirtung. Diese wird von CANTAVIT ordnungsgemäß bei der GEMA angemeldet und vergütet.
Die Vertragspartei stellt CANTAVIT von sämtlichen Ansprüchen Dritter, insbesondere der GEMA, frei, die aus der Verletzung dieser Verpflichtungen entstehen.
CANTAVIT ist berechtigt, von der Vertragspartei einen Nachweis über die ordnungsgemäße Anmeldung der Veranstaltung bei der GEMA sowie über die Zahlung der entsprechenden Gebühren zu verlangen.
IX. Technische Einrichtungen und Anschlüsse
9.1 Die Verwendung eigener elektrischer Anlagen der Vertragspartei unter Nutzung des Stromnetzes bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von CANTAVIT.
9.2 Die Vertragspartei haftet für Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen von CANTAVIT, die durch die Verwendung ihrer Geräte entstehen, soweit diese nicht in den Verantwortungsbereich von CANTAVIT fallen.
X. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial und sonstige Gegenstände
10.1 Von der Vertragspartei und/oder deren Gesellschaft mitgebrachtes Dekorationsmaterial muss den feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen. CANTAVIT kann die Vorlage eines behördlichen Nachweises verlangen. Dekorationsmaterial und sonstige für die Veranstaltung bestimmte Gegenstände dürfen frühestens am Tag vor der Veranstaltung und nur nach vorheriger Terminabstimmung mit CANTAVIT an Bord gebracht werden.
10.2 Die Vertragspartei oder eine von ihr beauftragte Person darf frühestens eine Stunde vor dem vereinbarten Veranstaltungsbeginn an Bord kommen, um Dekorationen oder anderweitiges Equipment aufzubauen. Benötigt die Vertragspartei oder eine von ihr beauftragte Person einen früheren Zugang oder eine längere Aufbauzeit, kann nach Verfügbarkeit und vorheriger Vereinbarung eine zusätzliche Aufbauzeit zum Preis von 150,00 Euro inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer je angefangener Stunde gebucht werden.
10.3 Aufgrund möglicher Beschädigungen ist das Aufstellen und Anbringen von Gegenständen an Wänden untersagt.
10.4 Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung, spätestens jedoch am folgenden Tag bis 12:00 Uhr, zu entfernen. Kommt die Vertragspartei dieser Verpflichtung nicht nach, darf CANTAVIT die Entfernung und Lagerung auf Kosten der Vertragspartei veranlassen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann CANTAVIT für die Dauer des Verbleibs Raummiete berechnen. Der Vertragspartei bleibt der Nachweis eines niedrigeren Schadens, CANTAVIT der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Die Entsorgung zurückgebliebenen Materials erfolgt ebenfalls auf Kosten der Vertragspartei. Diese Regelungen gelten auch für Gegenstände, die von Fremdfirmen gemietet und in die Räume von CANTAVIT gebracht wurden.
10.5 Aus Sicherheitsgründen sind an Bord des Schiffes Konfetti, Girlanden, Reis, Feuerwerk, Rauchmaschinen und mit Helium gefüllte Ballons verboten.
10.6 Gefährliche Stoffe und Gegenstände dürfen nicht an Bord gebracht werden. Dies gilt insbesondere für Gasflaschen, Industriegasflaschen, entzündliche, explosive, brandfördernde, giftige oder sonstige sicherheitsgefährdende Stoffe. CANTAVIT ist berechtigt, die Mitnahme oder Verwendung solcher Stoffe und Gegenstände zu untersagen und deren unverzügliche Entfernung zu verlangen.
10.7 Soweit die Anbringung von Werbematerial oder sonstigen Gegenständen nach Absprache mit CANTAVIT zulässig ist, dürfen an Böden, Mobiliar und sonstigen Ausstattungsgegenständen nur leicht entfernbare Befestigungen verwendet werden. Die Verwendung von Nägeln, Schrauben, stark adhäsiven Klebstoffen und sonstigen schwer zu entfernenden Stoffen ist untersagt.
XI. Schiffsliegeplätze, Fahrroute, Sicherheit an Bord
11.1 CANTAVIT ist berechtigt, geplante Fahrrouten zu ändern oder die Fahrt zu beenden, wenn Sperrungen von Brücken oder Schleusen oder widrige Wetterverhältnisse wie Nebel, Eisgang oder starker Wind dies erforderlich machen. Die Vertragspartei ist verpflichtet, die bis dahin entstandenen Kosten der Schiffsfahrt, insbesondere Personalkosten, Treibstoff und Gebühren, zu tragen.
11.2 Optionen auf bestimmte Schiffsliegeplätze sind nicht möglich. CANTAVIT kann daher auf andere Schiffsliegeplätze ausweichen. CANTAVIT haftet nicht, wenn bevorzugte Schiffsliegeplätze nicht reservierbar sind.
11.3 Verzögert sich die Abfahrt aufgrund technischer Schwierigkeiten, entstehen der Vertragspartei allein aus der verspäteten Abfahrt keine Schadensersatz- oder Aufwendungsersatzansprüche. Dies gilt nicht, soweit CANTAVIT, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben oder zwingende gesetzliche Haftungstatbestände, insbesondere wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, eingreifen. Die Regelungen in Ziffer 13 bleiben im Übrigen unberührt.
XII. Abbruch von Veranstaltungen
Verstößt die Vertragspartei gegen wesentliche Vertragspflichten, sicherheitsrelevante Vorschriften oder entstehen besondere Gefahrenlagen, kann CANTAVIT die sofortige Räumung der Mietsache verlangen. Wesentliche Vertragspflichten sind insbesondere die Einhaltung der vereinbarten Gästezahl, das Mitbringen eigener Speisen und Getränke ohne vorherige Absprache mit CANTAVIT sowie ohne vorab vereinbartes Korkgeld oder einen sonstigen Ausgleich und das Unterlassen von Sachbeschädigungen. Kommt die Vertragspartei einer entsprechenden Aufforderung nicht nach, ist CANTAVIT berechtigt, die Räumung auf Kosten und Gefahr der Vertragspartei durchführen zu lassen. Die Vertragspartei bleibt in diesem Fall zur Zahlung des vollen Mietzinses verpflichtet.
CANTAVIT ist außerdem berechtigt, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
Soweit die Vertragspartei den Kündigungsgrund zu vertreten hat, kann CANTAVIT Ersatz des tatsächlichen Schadens verlangen, mindestens jedoch 10 % des Angebotspreises laut Angebot. Im Übrigen bleiben die Regelungen zur höheren Gewalt gemäß Ziffer 7 unberührt.
XIII. Mängelhaftung des Vermieters
13.1 Mängelansprüche der Vertragspartei bestehen nur, wenn sie ihrer Rügepflicht ordnungsgemäß nachgekommen ist.
13.2 CANTAVIT haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern die Vertragspartei Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von CANTAVIT, ihren Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit CANTAVIT keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
13.3 CANTAVIT haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern sie schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt. Auch in diesem Fall ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
13.4 Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt. Dies gilt ebenso für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
13.5 Soweit vorstehend nichts Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen.
13.6 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt zwölf Monate ab Ende der Veranstaltung.
XIV. Gesamthaftung
14.1 Eine über die Regelungen in Ziffer 13 hinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen, unabhängig von der Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
14.2 Diese Begrenzung gilt auch, wenn die Vertragspartei statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.
14.3 Soweit die Schadensersatzhaftung von CANTAVIT ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Schadensersatzhaftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
14.4 Die Vertragspartei haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Gebäude und/oder Inventar, die durch sie selbst, ihre Familienangehörigen, Gäste, Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter oder sonstige Dritte aus ihrem Bereich verursacht werden. Handelt es sich bei der Vertragspartei um eine Privatperson, bestätigt sie, über eine private Haftpflichtversicherung zu verfügen. Handelt es sich bei der Vertragspartei um ein Unternehmen, bestätigt sie, über eine Firmenhaftpflichtversicherung zu verfügen. CANTAVIT ist berechtigt, einen entsprechenden Nachweis zu verlangen.
14.5 Die Vertragspartei hat sicherzustellen, dass ihre Teilnehmer und Gäste den Sicherheitsanweisungen von CANTAVIT Folge leisten und Eltern ihre minderjährigen Kinder beaufsichtigen.
XV. Zusätzliche Vereinbarungen
15.1 In sämtlichen Innenräumen des Schiffes besteht absolutes Rauchverbot. Das Rauchen aus geöffneten Türen oder Fenstern heraus ist ebenfalls untersagt. Dies gilt auch für E-Zigaretten, Vapes und vergleichbare Produkte. Rauchen ist ausschließlich in den dafür geeigneten Außenbereichen auf dem Vorderdeck, Hinterdeck oder Oberdeck gestattet. Bei einem schuldhaften Verstoß kann CANTAVIT der Vertragspartei eine Kostenpauschale von 150,00 Euro einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnen.
15.2 Das Mitbringen von Tieren, insbesondere Hunden und Katzen, ist nicht erlaubt.
15.3 Das Mitbringen eigener Speisen und Getränke ist grundsätzlich nicht gestattet. Dies gilt insbesondere aber nicht ausschließlich auch für Kuchen, Snacks, Chips, Süßigkeiten, Candybars und vergleichbare Lebensmittel. Ausnahmen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von CANTAVIT. Werden eigene Speisen oder Getränke ohne vorherige Zustimmung vom Vertragspartner oder seiner Gesellschaft mitgebracht, ist CANTAVIT berechtigt, nachträglich ein angemessenes Korkgeld und/oder einen sonstigen angemessenen Ausgleich zuzüglich eines Bedienungsanteils zur Deckung der Gemeinkosten zu berechnen; Art und Menge der mitgebrachten Speisen und Getränke sowie der hierdurch entstehende Aufwand werden dabei berücksichtigt. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
15.4 Vergessene Gegenstände, z. B. Jacken oder Rucksäcke, werden nach den gesetzlichen Vorschriften behandelt. Sie dürfen auf Kosten des Eigentümers eingelagert oder entsorgt werden, sofern kein erkennbarer Wert besteht.
15.5 Die Vertragspartei verpflichtet sich, die gemieteten Räumlichkeiten sowie sämtliche Einrichtungsgegenstände pfleglich zu behandeln und in ordnungsgemäßem Zustand zu hinterlassen. Verschmutzungen, die über das übliche Maß der Nutzung hinausgehen, insbesondere an Möbeln, Böden, Fenstern oder sonstigen Ausstattungsgegenständen, werden gesondert berechnet. CANTAVIT ist berechtigt, der Vertragspartei die Kosten einer dadurch erforderlichen zusätzlichen Reinigung oder Instandsetzung nach tatsächlichem Aufwand in Rechnung zu stellen.
XVI. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel
16.1 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages sollen aus Beweisgründen schriftlich erfolgen. Erfüllungs- und Zahlungsort ist Offenbach am Main. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Offenbach am Main. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. CANTAVIT bleibt vorbehalten, gerichtliche Schritte auch am allgemeinen Gerichtsstand der Vertragspartei einzuleiten.
16.2 Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt.
